Ab sofort können an unserer Schule Laptops (Lenovo, Thinkpad E15, 20T9CTO1WW, 8GB RAM, 256GB SSD, inkl. Tasche mit Maus und Netzteil) im Auftrag des Landkreises Elbe-Elster, ausgeliehen werden.
Grundsätzlich sollen die im Rahmen des Förderprogramms beschafften Geräte den Schülerinnen und Schülern im Wege der Ausleihe zur Verfügung gestellt werden, die in Ihrer häuslichen Situation nicht auf bestehende technische Geräte zurückgreifen können und insoweit der Unterstützung bedürfen. Hierzu werden keine allgemein-verbindlichen Kriterien durch das Ministerium für Bildung, Jugend und Sport (MBJS) festgelegt. Den Schulen wird ein weiter Beurteilungs- und Handlungsspielraum eingeräumt, weil die Akteure vor Ort (u. a. Schulleiter, Klassenlehrer, Schulsozialarbeiter) am besten einschätzen können, welche Schülerinnen und Schüler diesen Unterstützungsbedarf haben.
Sollte ein solcher Bedarf bei einem Schüler/einer Schülerin unserer Schule bestehen, dann stellen die Erziehungsberechtigten mit diesem Formular online einen Antrag an die Schulleitung. Diese prüft und entscheidet nach oben genannten Verfahren und teilt den Erziehungsberechtigten ihr Entscheidung mit.
Als mögliche Kriterien für die Entscheidung über die Ausleihe kommen folgende Indikationen in Betracht:
- Befreiung nach den Bestimmungen der Lernmittelverordnung, wegen Bezug von Leistungen nach SGB II, SGB XII, AsylblLG
- Bezug von Leistungen aus dem Bildung- und Teilhabepaket,
- Bezug von Kinderzuschlag nach dem BKKG,
- Bezug von Wohngeld nach dem WoGG.
- mehrere schulpflichtige Geschwisterkinder in einer Familie
- Kinder von beruflich reisenden Eltern
Die Übergabe eines Leihgerätes an den Schüler erfolgt ausschließlich in Anwesenheit eines seiner Erziehungsberechtigten durch die Administratoren. Bitte vereinbaren Sie dazu einen Termin mit der Schulleitung per Email an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!.
Anlagen zur Kenntnisname:
Handreichung des LK-EE als Vertragspartner der Leihverträge.