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Aufgrund genereller oder regionaler Infektionsherde kann es phasenweise notwendig sein, den Präsenzunterricht wieder einzuschränken und zu Varianten eines eingeschränkten Präsenzbetriebs bzw. zum Distanzunterricht zu wechseln. Schülerinnen und Schüler, Eltern, Lehrkräfte und Schulträger können dabei auf die in den letzten Wochen gewonnenen Erfahrungen aufbauen. Für den Eventualfall ist eine Planung von Schule und Unterricht für alle Jahrgangsstufen zu entwickeln. Über diese Planung sind die Schülerinnen und Schüler, Eltern und der Schulträger zu informieren.

Bei der Organisation des Präsenzunterrichts und der pädagogischen Angebote sind unter anderem folgende Maßgaben zu beachten:

  • Bei Covid19-typischen Krankheitszeichen müssen betroffene Personen der Schule fernbleiben: trockener Husten, Fieber, Atembeschwerden, zeitweiser Verlust von Geschmacks-/Geruchssinn, Halsschmerzen u.a. Beschäftigte weisen eine Erkrankung durch ärztliches Attest nach, Schüler/innen sind zu entschuldigen.
  • Personen, die mit einem nachweislich an COVID-19 Erkrankten in einem Hausstand leben oder Krankheitssymptome von COVID-19 aufweisen bzw. selbst erkrankt sind, dürfen die Schule nicht betreten.

Das Nähere dazu ist im Hygieneplan der Schule zu dokumentieren, in der Alltagspraxis zu beachten und in geeigneter Weise regelmäßig ins Bewusstsein der an Schule Beteiligten zu rufen. 

  • Die Organisation des Unterrichts und des Personaleinsatzes folgt dem Grundsatz, dass aus infektiologischen Gründen nur so viele Lehrkräfte wie nötig in einer Klasse/Lerngruppe unterrichten, aber auch nicht weniger, als aus Gründen der Fachlichkeit des Unterrichts erforderlich sind.

Schutzmaßnahmen der Gesundheitsbehörden
Werden Kranke, Krankheitsverdächtige, Ansteckungsverdächtige oder Ausscheider festgestellt, so trifft das zuständige Gesundheitsamt die notwendigen Schutzmaßnahmen, soweit und solange es zur Verhinderung der Verbreitung übertragbarer Krankheiten erforderlich ist.

 

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